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Verjährung von Ansprüchen

Anwalt in Berlin Mitte in Anspruchsklage. Frühzeitiges Informieren, bevor Klagefrist verstreicht und rechtliche Interessen nicht mehr durchgesetzt werden können.

Ansprüche gegenüber einem Schuldner oder Vertragspartner müssen in einem bestimmten – gesetzlich oder vertraglich festgelegten – Zeitraum geltend gemacht werden. Verstreicht diese Frist, geht häufig viel Geld verloren. Die Verluste, die alljährlich durch den nachlässigen Umgang mit Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen entstehen, gehen in die Milliarden.

Nach Eintritt der Verjährung ist der Schuldner berechtigt, die Leistung zu verweigern. Auch gerichtlich lässt sich der Anspruch nicht mehr durchsetzen, obwohl er rechtlich gesehen weiterhin besteht. Im Zuge der Reform des Schuldrechts zum 01.01.2002 ist auch das Verjährungsrecht geändert worden. Betrug die so genannte regelmäßige Verjährungsfrist vor der Rechtsänderung noch 30 Jahre, so sind es jetzt nur noch drei Jahre. Stichtag ist immer der 31. Dezember eines Kalenderjahres.

Neben der regelmäßigen Verjährung gibt es eine Vielzahl anderer Regelungen zu beachten. Um also nicht immer wieder gegen Ende des Jahres in hektische Betriebsamkeit zu verfallen, sollten Sie sich frühzeitig in Fragen der Verjährung und des Mahnwesens beraten lassen. Gerne bespreche ich mit Ihnen Ihre individuelle Situation, beantworte Fragen zur Berechnung von Verjährungsfristen und führe Ihre Mahnverfahren durch.

Meine Mitarbeiterinnen und ich freuen uns auf Ihren Anruf:
030 / 212 80 70